Befähigung > Zum Kriterium der »Vollzugsfähigkeit« bezüglich der organischen Logik

Die Verfügung über bestimmte organische Medien kann zwar gegeben sein, trotzdem steht der Subprozeß der Befähigung noch vor dem Subprozeß der endgültigen Ausführung, denn ohne Berücksichtigung des Kriteriums der Vollzugsfähigkeit kann der Teilprozess der Reaktivation nicht abschließbar sind. Zeichnen als Medium mit organischer Logik erfordert nicht nur die vergegenwärtigende Verfügung über eine Idee, Zeichengeräte und das Wissen um deren Bedienung. Denn diese wichtigen Voraussetzungen kommen erst dann im positiven Sinne für die Erfahrung zur Entfaltung, wenn zusätzlich das Kriterium der Vollzugsfähigkeit erfüllt ist. So muss ein Mensch, um zu zeichnen, momentan in der Lage sein, mit der Hand, dem Mund, dem Fuß einen Stift führen oder auch eine Computertastatur, eine Maus oder einen Touchscreen bedienen zu können. Jedes der genannten Medien beeinflusst die Erfahrung während der Reaktivation unterschiedlich. Doch letztlich bestimmt das Kriterium der momentanen Vollzugsfähigkeit den Grad der Bedingtheit der Erfahrung durch die Medien, die der organischen Logik unterliegen.

Das adaptive Potential von Design kann dem Kriterium der Vollzugsfähigkeit dadurch entsprechen, dass die zur Interaktion mittels organischer Medien zusätzlich benötigten Geräte individuell angepasst sind, ihre Bedienung gut zu erlernen ist und bezüglich dauerhaften oder temporären Veränderungen der Vollzugsfähigkeit dementsprechend neue adaptive Lösungen entwickelt werden.

Beispiel für das adaptive Potential von Design

Ein Werkzeug oder Medium ob einfach oder komplex, das jemand, der nicht gelernt hat damit umzugehen, reaktiviert, entfaltet eine stärkere Eigendynamik, als wenn es mit der entsprechenden Vollzugsfähigkeit gehandhabt wird. Wenn ein Kind zum ersten Mal mit Buntstiften zeichnet, bleibt oft unentscheidbar, ob die Hand den Stift führt oder die von Papier gebremsten Bewegungen des Stifts die Hand steuern. Ebenso muss die Vollzugsfähigkeit bezüglich der Handhabung von Computerprogrammen entwickelt werden. Hinsichtlich der Beobachtung einer Interaktion mit Schwerpunkt auf Medien mit organischer Logik unterscheiden sich Stift oder Pinsel nicht prinzipiell von Computern. Kleinkinder lernen ebenso leicht ein Bild mit Fingerfarben oder mit einem Touchscreen zu malen.

Dem Kriterium der Vollzugsfähigkeit gerecht werdend kann das Gelingen einer beabsichtigten Interaktion beispielsweise durch die Entwicklung von Software mit besonderer Berücksichtigung des adaptiven Potentials von Design erleichtert werden. Hieraus ergibt sich die noch unausgeschöpfte Chance, nicht nur körperliche, sondern auch geistige Behinderungen, die der durchschnittlich entwickelten Vollzugsfähigkeit bei leichten Aufgaben im Wege stehen, ausgleichen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass gerade geistig Behinderte sehr gerne mit dem Computer arbeiten (vgl. Zopfi, in: Die Zeit Nr. 15, 1997, S. 78).

Eine vorübergehende körperliche Beeinträchtigung der momentanen Vollzugsfähigkeit bezüglich dem Radfahren als schwerpunktmäßig durch die organische Logik bedingten Medium, gleicht zum Beispiel das von Claus Dietel entwickelte Fahrrad mit abnehmbaren Zusatzmotor aus.