Die prinzipielle Verbreitungsfähigkeit der Medien ist noch dem Teilprozess der Manifestation zuzuordnen. Hierauf baut die Reaktivation der bereits aktivierten und manifestierten Medien als dem dritten Teilprozess der Interaktion mit Medien auf. Hinsichtlich der interaktiven Erfahrungsdimension sind auch bezüglich der Reaktivation bestimmte Kriterien einzuhalten. So sind Medien mit standardisierter Logik erst dann reaktivierbar, wenn wenigstens die Methode zum Decodieren mitverbreitet wird. Insbesondere die Interaktionen mit komplexen standardisierten Medien werden zunehmend mit Hilfe der Digitalisierung fixiert. Damit alleine ist ihr Überdauern und die Weitergabe an nachfolgende Generationen noch nicht garantiert, denn ohne den Bezug zum Menschen, ohne die parallel betriebene und breit angelegte Weiterbildung darin, mit den codierten Fixierungsformen zu interagieren, bleiben nur die Manifestationen der standardisierten Medien zurück ohne Möglichkeit daraus eine Wissensbasis für die nächste Generation zu reaktivieren. Zum Teilprozess der Reaktivation gehören die spezifisch hinsichtlich jedem Logiktyp zu untersuchenden Subprozesse der Verfügung, der Befähigung und der Ausübung.
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- Der erste Subprozess im Teilprozess der Reaktivation von Erfahrungen, die an die Interaktion mit Medien und deren bedingende Logiktypen gebunden sind, kann als Verfügung gekennzeichnet werden. Nach der Aktivation und der Manifestation sollten die Medien für eine Reaktivation zur Verfügung stehen. Die mit dem Subprozess der Verfügung verbundenen Bedingungen für die Interaktion sind hinsichtlich jeder medialen Logik durch ein spezifisches Kriterium zu charakterisieren. Bezüglich der organischen Logik ist das Kriterium der Vergegenwärtigbarkeit wichtig, für die kontextuelle Logik das Kriterium der Erreichbarkeit und für die standardisierte Logik das Kriterium der Decodierbarkeit.
- Aus dem Subprozess der Befähigung sind solche Kriterien für die Erfahrung ableitbar, die damit zusammenhängen, dass ein Medium zwar zur Verfügung bereit steht, ein Nutzer jedoch nicht dazu befähigt ist, mit diesem zu interagieren. In Relation zu Medien mit organischer Logik lässt sich diese Bedingung mit dem Kriterium der Vollzugsfähigkeit erfassen. Hinsichtlich der Medien mit organischer Logik ist das Kriterium der Vollzugsfähigkeit und bezüglich der Medien mit standardisierter Logik das Kriterium der Vorinformiertheit zu untersuchen.
- Der abschließende Subprozess des Teilprozesses der Reaktivation umfasst die Ausübung von Interaktionen und die mit diesen in der Erfahrung verbundenen Erwartungen an die Zuverlässigkeit der genutzten Medien einerseits sowie an die Kompetenz der Mediennutzer andererseits. Der Subprozess der Ausübung ist mit dem ersten Subprozess im Teilprozess der Aktivation, der Erzeugung, rückgekoppelt vorzustellen. Mit zunehmender Routine im Umgang mit einem Medium entsteht wiederum Freiraum zur Erzeugung neuer Medien zur Konkretisierung von Erfahrungen. Als Kriterien für die Erfahrungsqualität im Zuge der Ausübung ist bezüglich Medien mit organischer Logik die Variabilität, hinsichtlich Medien mit kontextueller Logik die Regionalität und in Relation zu Medien…