Aus dem Subprozess der Befähigung sind solche Kriterien für die Erfahrung ableitbar, die damit zusammenhängen, dass ein Medium zwar zur Verfügung bereit steht, ein Nutzer jedoch nicht dazu befähigt ist, mit diesem zu interagieren. In Relation zu Medien mit organischer Logik lässt sich diese Bedingung mit dem Kriterium der Vollzugsfähigkeit erfassen. Hinsichtlich der Medien mit organischer Logik ist das Kriterium der Vollzugsfähigkeit und bezüglich der Medien mit standardisierter Logik das Kriterium der Vorinformiertheit zu untersuchen.
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- Die Verfügung über bestimmte organische Medien kann zwar gegeben sein, trotzdem steht der Subprozeß der Befähigung noch vor dem Subprozeß der endgültigen Ausführung, denn ohne Berücksichtigung des Kriteriums der Vollzugsfähigkeit kann der Teilprozess der Reaktivation nicht abschließbar sind. Zeichnen als Medium mit organischer Logik erfordert nicht nur die vergegenwärtigende Verfügung über eine Idee, Zeichengeräte und das Wissen um deren Bedienung. Denn diese wichtigen Voraussetzungen kommen erst dann im positiven Sinne für die Erfahrung zur Entfaltung, wenn zusätzlich das Kriterium der Vollzugsfähigkeit erfüllt ist. So muss ein Mensch, um zu zeichnen, momentan in der Lage sein, mit der Hand, dem Mund,…
- Im Unterschied zur Interaktion mit organischen Medien, deren Registrierung manchmal nur vom subjektiven Beobachterstandpunkt aus, im innerlich geschlossenen Raum erfolgt, beinhaltet das Interagieren mit kontextuellen Medien eine Öffnung nach außen. Erst dadurch kann jedes Individuum aktiv seine Erfahrungen in den Lebenskontext einbringen. Der Prozess der Reaktivation bezüglich des Umgehens mit Medien, die einer kontextuellen Logik unterliegen, betrifft jedoch nicht nur den einzelnen, sondern viele Menschen und verändert deren Lebenskontext. Daher gehören zum Subprozess der Befähigung in Relation zur Interaktion mit kontextuellen Medien zwei bedingende Einflussfaktoren. Ein Faktor ist durch die individuelle Fähigkeit zum Eingreifen in den Lebenskontext gegeben. Der zweite,…
- Zum Subprozess der Befähigung in Relation zu Medien mit standardisierter Logik gehört es, sich das entsprechende Wissen, das zur Interaktion mit diesen Medien notwendig ist, anzueignen. Je komplexer dieses Wissen ist, desto schwieriger wird es für Nichtfachleute sich am Prozess der Nutzung oder Reaktivation zu beteiligen und umso härter und unveränderbarer werden die Bedingungen, die durch Medien mit standardisierter Logik für ihre Erfahrung vorgegeben sind. Der bedingende Einfluss auf die Erfahrung im Subprozess der Befähigung ist daher durch das Kriterium der Vorinformiertheit zu untersuchen und zu bewertet. Ein gewisses Maß an Vorinformation ist hinsichtlich jeder Interaktion mit standardisierten Medien unvermeidlich.…